KONTAKT

Der erste Schritt zu Ihrer Lösung.

Die Kanzlei zeichnet sich durch eine klare Spezialisierung auf die schriftliche Erstberatung aus. Nach Übermittlung einer Anfrage erfolgt eine sorgfältige Prüfung, ob das Anliegen für diese Form der Erstbegutachtung geeignet ist. Eine darüber hinausgehende Mandatierung, einschließlich außergerichtlicher oder gerichtlicher Vertretung, wird nur auf entsprechende Anfrage und in besonders passenden Fällen angeboten.

Sofern sich das Anliegen für eine schriftliche Erstberatung eignet, wird Ihnen ein entsprechendes Angebot übersandt. Dieses enthält alle relevanten Informationen sowie eine transparente Preisangabe.

Das Mandat kommt erst zustande, nachdem Sie dem Angebot ausdrücklich zugestimmt haben.

Alle übermittelten Angaben werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.