Die Beratung erfolgt zu einem transparenten Festpreis und ohne versteckte Gebühren. Je nach Umfang und Komplexität des Anliegens liegt das Honorar zwischen 50,00 EUR und 190,00 EUR. Eine Umsatzsteuer fällt gemäß § 19 Abs. 1 UStG nicht an. Für Vertragsprüfungen sowie für die Erstellung oder Überarbeitung von Verträgen gelten gesonderte Festpreise, die vor Annahme des Mandats mitgeteilt werden und eine vollständige Kostentransparenz gewährleisten.
Leistungen, die über die schriftliche Erstberatung hinausgehen – etwa eine außergerichtliche oder gerichtliche Tätigkeit – sind nicht Bestandteil des Festpreises. Sollte im Einzelfall eine weiterführende Tätigkeit in Betracht kommen, ist hierfür vorab eine gesonderte Abstimmung über Inhalt und Kosten erforderlich.